Wie man SYLAé verwendet?

Die Agentur für Dienstleistungen und Zahlungen (ASP) ist ein französisches öffentliches Unternehmen, das die Umsetzung der europäischen und nationalen öffentlichen Politiken gewährleistet. So hat die ASP den Arbeitgebern von geförderten Verträgen eine Internetseite namens SYLAé zur Verfügung gestellt. Diese ist seit dem 1. Juli 2015 obligatorisch und ermöglicht die Online-Erfassung der Anwesenheitsstatistiken der geförderten Verträge. Dieser Artikel bietet Informationen zur Nutzung von SYLAé.

Wie können Arbeitgeber SYLAé nutzen?

Um SYLAé zu nutzen, muss man zuvor ein Konto im digitalen Portal haben, um sich dort anzumelden. Die Erstellung dieses Kontos erfolgt durch eine Registrierung auf der offiziellen Webseite des Portals der ASP. Nach der Registrierung erhalten Sie die Zugangsdaten, die Ihnen den Zugang zur Plattform ermöglichen. Die ASP bearbeitet vorrangig die Anträge von Arbeitgebern, die über ein elektronisches Zertifikat verfügen. Arbeitgeber müssen sich daher mit diesem Zertifikat ausstatten, um eine schnelle Bearbeitung ihrer Anträge durch die Verwaltung zu erhalten. Dazu verlangt sylae asp die Verwendung eines digitalen Zertifikats mindestens auf RGS*-Niveau gemäß dem Dekret 2010-2012.

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Mehrere Unternehmen vertreiben das elektronische Zertifikat. Daher sind die Arbeitgeber frei, es sich überall zu besorgen. Sie müssen jedoch sicherstellen, dass das Zertifikat von der ASP anerkannt wird. Vor Ort liegt es am Arbeitgeber, das elektronische Zertifikat gemäß seinen eigenen Daten zu personalisieren. Anschließend muss er den Kauf validieren, um das Zertifikat per Download zu erhalten. Darüber hinaus ist es möglich, das elektronische Zertifikat über einen USB-Stick oder in einem Softwareformat abzurufen. Schließlich liegt es am Arbeitgeber, das Zertifikat auf seinem Computer zu installieren. Dies ermöglicht ihm eine effektive Nutzung, um die geförderten Verträge seiner Mitarbeiter bestmöglich zu verfolgen.

Darüber hinaus werden die Konsultationen, die Daten, die Aktualisierungen sowie die Austauschvorgänge in der Anwendung SYLAÉ gespeichert. Diese Speicherung erfolgt über den Zeitraum, in dem die Verantwortung des öffentlichen Buchhalters besteht. In der Praxis überschreitet dieser Zeitraum nicht 5 Jahre nach dem Datum des Abschlusses des individuellen Vertrags. Schließlich muss der Arbeitgeber seiner Verpflichtung nachkommen, monatlich die Nachweise über die tatsächliche Tätigkeit des Arbeitnehmers zu übermitteln.

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Welche Daten können über das Portal SYLAé übermittelt werden?

Laut der Verordnung vom 26. November 2012 sind die von den Arbeitgebern erklärten Daten über ihre Arbeitnehmer, die an die Agentur übermittelt werden, folgende:

  • die Namen und Vornamen der Arbeitnehmer sowie die Registrierungsnummer des individuellen Vertrags;
  • die Anfangs- und Enddaten des Vertrags;
  • die Anzahl der Abwesenheiten am Arbeitsplatz;
  • die Bankverbindungen des Arbeitgebers sowie die Gehälter der Mitarbeiter;
  • der Monat der Aussetzung und der Grund für die Aussetzung.

Darüber hinaus ist der Versand dieser Informationen an SYLAé kostenlos und erfolgt auf zwei Arten. Erstens kann der Arbeitgeber alle Nachweise ausdrucken und sie per Post an die ASP senden. Es ist zu beachten, dass die Bearbeitung der per Post gesendeten Daten langsam und etwas umständlich ist. Dieser Kanal erfordert jedoch keine zusätzlichen Ausgaben für die Verfolgung der Anwesenheitsstatistiken der Mitarbeiter. Zweitens kann der Arbeitgeber alle Informationen direkt online senden. Dieser Versandkanal ist sehr schnell, erfordert jedoch den Kauf des elektronischen Zertifikats.

Was ist der Nutzen von SYLAé?

SYLAé (System für den freien Zugang der Arbeitgeber) ist ein digitales Portal, das von der Agentur für Dienstleistungen und Zahlungen (ASP) entwickelt wurde. Es soll die Verpflichtungen der Arbeitgeber gegenüber der Agentur vereinfachen und erleichtern. Tatsächlich sind diese dafür verantwortlich, die Erklärung der Anwesenheitsstatistiken ihrer angestellten Arbeitnehmer, die von geförderten Verträgen profitieren, abzugeben. Um dies zu erreichen, ist der Arbeitgeber verpflichtet, zum Sitz der ASP zu gehen, um eine große Menge an Papierkram bereitzustellen und auszufüllen.

Um den Arbeitgebern die Aufgabe zu erleichtern, bietet die ASP durch die Digitalisierung ihrer Dienstleistungen ein Werkzeug für zuverlässige und sichere Austauschmöglichkeiten. So ermöglicht sylae asp den Erklärenden, ihre Meldungen online ohne Postverzögerung oder Versandkosten abzugeben. Daher ist die Einreichung der Gehaltsabrechnungen nicht mehr obligatorisch.

 

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